(SMM) 3Seit Freitag ist die bereits vor zwei Jahren in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam. Ihre zweijährige Umsetzungsfrist läuft damit ab. Die EU-weit direkt anwendbaren Vorschriften sollen den freien Verkehr personenbezogener Daten im Wirtschaftsleben ermöglichen und gleichzeitig einen effektiven Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Sie gelten auch für internationale Unternehmen aus Drittstaaten, soweit sie im europäischen Wirtschaftsraum ihre Dienste anbieten.
Die Datenschutz-Grundverordnung ersetzt das deutsche Datenschutzrecht weitgehend. Begrenzte Regelungsspielräume werden durch das neu gefasste Brandenburgische Datenschutzgesetz für öffentliche
und das Bundesdatenschutzgesetz für private Stellen ausgefüllt; beide Gesetze treten ebenfalls morgen in Kraft. Dagmar Hartge:
„Vieles, aber nicht alles ändert sich. Gleichwohl ist die Umsetzung einer solch umfassenden Reform des Datenschutzrechts für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden. Doch der lohnt sich. Im
Ergebnis stärkt die Datenschutz-Grundverordnung die Rechte der Bürger. Bereits bestehende Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung werden erweitert; neu eingeführt wird das Recht auf
Datenübertragbarkeit. An Einwilligungen der Betroffenen stellt das neue Recht höhere Anforderungen als bisher. Unternehmen und Behörden sind künftig konsequenter dazu verpflichtet, transparenten
und vorausschauenden Datenschutz zu betreiben. Nicht zuletzt kann die Aufsicht gezielter eingreifen, wenn etwas schiefgeht.“
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht bleibt als unabhängige Aufsichtsbehörde sowohl für die brandenburgischen öffentlichen Stellen als auch für private
Stellen, die hier ihren Sitz haben, zuständig. Brandenburger können sich im Falle einer grenzübergreifenden Datenverarbeitung künftig zudem über Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands bei
uns beschweren.
In unserem Internetangebot halten wir erste Empfehlungen zur Auslegung und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung bereit. Daten verarbeitende Stellen finden dort ein Formular zur
vorgeschriebenen Meldung ihres Datenschutzbeauftragten. Beschwerden über Datenschutzverstöße nehmen wir künftig ebenfalls online entgegen. Selbstverständlich ist die Landesbeauftragte aber auch
weiterhin auf den herkömmlichen Kommunikationswegen erreichbar.
Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Brandenburg