(SMM) Zur Plenardebatte zur Strafverfolgung im Cyberraum erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Erwin:„Mit der voranschreitenden Digitalisierung erweitern sich auch die Einfallsmöglichkeiten für Cyberkriminelle. Ohne große Vorkenntnisse ist es heute schon möglich, über das sogenannte Darknet Schadprogramme zu mieten und damit Angriffe gegen die geschützte Privatsphäre von Privatpersonen oder Firmen durchzuführen."
"Die Täter agieren dabei scheinbar von überall gleichzeitig, weil sie geschickt ihre Spuren verwischen und gekaperte Rechner für ihre Angriffe nutzen. Das Recht muss mit diesen neuen
Herausforderungen Schritt halten
Vor diesem Hintergrund muss auch unsere Justiz und Polizei mit den richtigen Instrumenten Risiken erkennen und wirksam bekämpfen können. Der Cyberraum darf nicht zum rechtsfreien Raum werden,
wenn die Digitalisierung ein Gewinn für die Menschen sein soll. Daher haben die Fraktionen von CDU und FDP mit dem vorliegenden Antrag ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Schlagkraft der
Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen.
Technisch sind die Strafverfolger schon heute in der Lage, Tat- und Täter-IT zu infiltrieren, Beweise online als auch offline sicherzustellen und kriminelle Infrastrukturen vom Netz zu nehmen.
Rechtlich fehlt ihnen dazu ein klar strukturierter gesetzlicher Rahmen, der die ermittlungstechnischen Notwendigkeiten mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und
Bürger in einen angemessenen Ausgleich bringt.“
Aus dem Antrag:
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für folgende gesetzliche Neuregelungen einzusetzen:
- Schaffung eines Straftatbestandes, der nicht nur Datenveränderung und Computersabotage, sondern auch die missbräuchliche Nutzung von Botnetzen unter Strafe stellt;
- Schaffung eines Straftatbestandes, der das Betreiben einer Handelsplattform für illegale Waren und Dienstleistungen in getarnten
Computernetzwerken (Darknet) unter Strafe stellt;
- zu prüfen, ob der Strafrahmen für die Datenhehlerei und die Computersabotage angehoben werden muss, um auch in schwerwiegenden Fällen angemessen urteilen zu können;
- Ergänzung des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) um typische Erscheinungsformen der schweren Cyberkriminalität, zum Beispiel § 303b
Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB), beim verdeckten Zugriff auf Daten zu erfassen
- Eröffnung des direkten Zugriffs auf Daten in der Cloud, die ohne technische Kompromittierung zugänglich sind, idealerweise grenzüberschreitend,
mindestens aber durch Erleichterung und Effektivierung der Rechtshilfe in Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern und
- Stärkung der Instrumentarien zur Bekämpfung von Cyberkriminalität durch Schaffung einer Eingriffsnorm zur Störung von IT-Geräten im Falle eines durch diese drohenden Angriffs
auf die Integrität informationstechnischer Systeme, die für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von
wesentlicher Bedeutung sind.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen